Medienpolitische Positionen des Presseclub Concordia
Der Presseclub Concordia setzt sich seit 1859 für unabhängigen Journalismus ein, weil Journalismus einen wesentlichen Beitrag zu faktenbasiertem Diskurs und politischer Öffentlichkeit leistet. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen medienpolitischen Forderungen und Positionen.
1. Journalismusförderung
Der Presseclub Concordia tritt für eine Reform der Medienförderung im Sinne einer konvergenten Journalismusförderung ein.
Wir sind gegen eine indirekte Förderung von Medien durch Regierungsinserate und treten ein für eine deutliche Erhöhung der Fördermittel und eine transparente Vergabe, die an Hand von überprüfbaren Zielen und Kriterien zustande kommt. Zentrale Voraussetzungen für die Vergabe sollen die demokratiepolitische Relevanz und die Qualität eines Mediums sein. Onlinemedien sollen verstärkt gefördert werden. Zudem soll der Bereich Forschung und Weiterbildung stärker als bisher als Förderkriterium miteinbezogen werden.
Wir verstehen die Medienförderung nicht als eine Subvention einer notleidenden Branche, sondern als Investition in die Infrastruktur der Demokratie. Ziel von Medienförderung muss sein, Vielfalt und Qualität in allen Marktsegmenten anzuregen, demokratische und wirtschaftliche Wertschöpfung zu kombinieren, Innovation anzuregen und den Erhalt von journalistischen Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Was wir für notwendig halten:
- Förderung von unabhängigem, professionellem Journalismus in allen Medien
- Förderung von journalistischen Arbeitsplätzen
- Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, Evaluierungssysteme) und Einhaltung von professionellen ethischen Grundregeln (Mitgliedschaft beim Österreichischen Presserat, Vorhandensein ethischer Richtlinien wie Redaktionsstatuten, Ombudspersonen, Ethikkodizes etc.) als Voraussetzung für Förderung
- Förderung von Digitaljournalismus und digitalem Vertrieb
- Anreize für Innovation
- Berücksichtigung der fairen Repräsentanz und Frauenförderung als Kriterium für die Fördervergabe
- Überprüfbare Kriterien und transparente Vergabe der Mittel
- Evaluierung der definierten Ziele
Im Dezember 2022 hat sich der Presseclub Concordia mittels einer Stellungnahme am parlamentarischen Begutachtungsprozess zum Qualitätsjournalismus-Förderungs-Gesetz und zur Novelle des Medientransparenzgesetzes beteiligt.
Im Zuge der Inseratenkorruptions-Affäre im Herbst 2021 haben wir unsere Forderungen hier anhand von Good Practices zusammengefasst.
In einer Stellungnahme zur „Digitalförderung“ (März 2021) kritisierte der Presseclub Concordia die mangelnde Berücksichtigung rein digitaler Medien sowie ein klares Bekenntnis zu Transparenz bei der Vergabe, journalistischen Standards, Forschung, Entwicklung und Innovation.
Concordia-Stellungnahme zu 210 Millionen Medialeistungen (Dezember 2020)
2. Die Sicherung der Unabhängigkeit des ORF
Der ORF ist für Österreich nach wie vor das Leitmedium. Der Presseclub Concordia setzt sich daher für gedeihliche Rahmenbedingungen für den ORF ein. Ziel ist ein „Rundfunk der Gesellschaft“: Er dient der Allgemeinheit, er ist finanziert durch die Allgemeinheit und er wird kontrolliert durch die Allgemeinheit.
Der Presseclub Concordia setzt sich seit vielen Jahren für eine Reform der mehrheitlich parteipolitisch besetzten Gremien des ORF und weitere strukturelle Maßnahmen für maximale Politikferne ein. In unserem im November 2023 veröffentlichten Positionspapier, dem eine ausführliche Analyse des Rechtsdienst Journalismus zugrunde liegt, stellen wir die fünf dringlichsten Forderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit des ORF vor.
- Popularbeschwerde zur Sicherung der Unabhängigkeit: Concordia ruft VfGH an (25. April 2024)
- IMPULSE FÜR DEN ORF – Expertenvorträge zum ORF (Jänner bis Juni 2024)
- Concordia-Positionspapier zur ORF-Reform (November 2023)
- Diskussion: Der ORF nach dem VfGH-Erkenntnis: Wie ist mehr Unabhängigkeit möglich? (20. November 2023)
- Konferenz des Rechtsdienst Journalismus: Die Unabhängigkeit des ORF (23. Juni 2024)
3. #GegenAngriffe: Schutz und Sicherheit von Journalist*innen
Angriffe auf Journalist*innen sind Angriffe auf die Pressefreiheit. Sie haben ein untragbares Ausmaß erreicht – online, physisch und rechtlich via SLAPP-Klagen. Der Presseclub Concordia unterstützt Journalist*innen durch die kostenlose Rechtsberatung des Rechtsdienst Journalismus, setzt sich für eine stärkere Sensibilisierung der Behörden und eine umfassende Umsetzung der EU-Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Stärkung der Rolle von Journalisten ein.
- Stellungnahme zur Causa Miklautz (21. Juni 2023)
- Demos: Polizei muss Pressefreiheit gewährleisten, nicht behindern (20. April 2023)
- Concordia Generalversammlung: Resolution zu SLAPPs (22. Juni 2022)
Konferenz “Mit Recht gegen SLAPP” auf YouTube (22. Juni 2022)
4. Informationsfreiheit und Zugang von Journalist*innen zu Information
Seit den 1990er Jahren setzt sich der Presseclub Concordia für ein modernes Informationsfreiheitsgesetz ein. Bis heute Österreich ist (gemeinsam mit Palau) Schlusslicht wenn es um das Recht auf Informationen von öffentlichen Institutionen geht. Bürger*innen sollen sämtliche Informationen – Aufzeichnungen, egal in welcher Form, die bei einer staatlichen Stelle vorhanden sind – erhalten können, solange durch diese Herausgabe kein Schaden im Sinn von eng definierten Ausschlussgründen entsteht. Durch Informationsfreiheit lassen sich Korruption und Steuergeldverschwendung einschränken und vermeiden und öffentliche Debatten können auf Basis vorhandener Daten und Fakten geführt werden. Für Journalist*innen ist es besonders wichtig, schnell und ohne Umwege zu staatlichen Informationen kommen, um ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung und Politik wahrzunehmen.
Im Februar 2024 hat die Bundesregierung ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, dass am 1. September 2025 in Kraft treten soll. Zum Anfang 2021 erstmals veröffentlichten Ministerialentwurf dieses Informationsfreiheitsgesetzes hat der Presseclub Concordia gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen im Rahmen des Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme verfasst. Die wesentlichen Mängel sind aus unserer Sicht das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, die zahlreichen Ausnahmen und zu lange Fristen.