Allgemeine Geschäftsbedingungen

Presseclub Concordia

1. Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Presseclub Concordia und den Mitgliedern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn wir selbst ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

2.1. Laut Statut entscheidet der Vereinsvorstand über die Aufnahme von Mitgliedern; die Generalversammlung kann bei schwerwiegendem Fehlverhalten die Mitgliedschaft auch wieder aberkennen.

2.2. Mit dem Einzahlen des Mitgliedsbeitrages stehen den Mitgliedern eine Reihe von Angeboten und Serviceleistungen zur Verfügung (siehe Allgemeine Clubinformationen und Service für Mitglieder).

2.3. Onlineanmeldungen sind nur möglich, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.

3. Mitgliedsbeitrag/Bezahlung

3.1. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche und außerordentliche Mitglieder € 70 pro Jahr. Bei der Erstaufnahme ist eine einmalige Einschreibegebühr von € 50 zu entrichten
3.2. Der Mitgliedsbeitrag kann per Erlagschein, Onlinebanking oder durch Kreditkarte (VISA, MasterCard, JCB) bezahlt werden.
3.3. Die Jahres-Presseausweise werden erst nach Eingang des bezahlten Betrages ausgegeben bzw. versandt.
3.4. Auch bei unterjährigem Eintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag fällig.
3.5. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Bank nicht durchgeführt wurde und/oder auf dem Postweg verloren gegangene Unterlagen wird vom Presseclub Concordia keine Haftung übernommen.

4. Versand

Der Versand erfolgt, soweit im einzelnen nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich mit der Österreichischen Post AG an die angegebene Postadresse. Die Angabe von Versandterminen erfolgt unverbindlich. Der Presseclub übernimmt keine Haftung für die Zustellung durch Dritte.

5. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung bekanntgegebenen Daten werden für Zwecke der Mitgliederverwaltung, unserer Buchhaltung sowie zu internen Informations- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt. Die Daten werden von uns zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung vereinsinterner Angelegenheiten, zur Information der Mitglieder und zu Werbezwecken verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Mehr dazu finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen.

6. Streitigkeiten

Die genauen Rechte und Pflichten der Presseclub-Mitglieder sowie der Vorstandsmitglieder regelt das Vereinsstatut. Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ZPO.