Stellungnahme zur Causa Miklautz

21. Juni 2023

Die StA Klagenfurt hat Ermittlungen wegen des „Beitrags zu Verletzung des Amtsgeheimnis und Verletzung des Datenschutzgesetzes“ gegen den Journalisten Franz Miklautz aufgenommen und dessen  Computer und Handy sichergestellt. Der Presseclub Concordia und der Verein der Chefredakteure sehen darin einen Anschlag auf die Pressefreiheit. 

Franz Miklautz erfüllte eine journalistische Kernaufgabe – die Kontrolle von Missständen in der Verwaltung. Dafür wird er nun kriminalisiert (Beitrag zu einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, § 310 StGB). Die rechtliche Beurteilung ist dabei aus mehreren Gründen höchst fragwürdig:

  1. Der Vorwurf erschöpft sich (laut Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt) in der bloßen Veröffentlichung der Missstände und findet daher keine Deckung in den Tatbestandsvoraussetzungen.
  2. Bei besonders gravierenden Missständen, stellt die Weitergabe von Amtsgeheimnissen einen Rechtfertigungsgrund dar. Daher sind hier wohl nicht einmal die Beamten selbst strafbar
  3. Der Tatbestand ist grundrechtskonform auszulegen, also die Freiheit der Meinungsäußerung zu berücksichtigen. Art. 10 EMRK findet in der Sicherstellungsanordnung aber nicht einmal eine Erwähnung.

Die rechtliche Beurteilung der StA Klagenfurt ist nicht haltbar, die Kriminalisierung eines Journalisten als grobe Einschüchterung zu werten und darüber hinaus auch geeignet einen Chilling-Effekt zu bewirken.

Darüber steht die Sicherstellung der Arbeitsgeräte (Handy, Computer) von Franz Miklautz in Konflikt mit dem Redaktionsgeheimnis, also dem Recht eines Journalisten, seine Quellen zu schützen. Das Redaktionsgeheimnis gilt in Österreich absolut und darf nicht umgangen werden. Auch wenn ein Journalist Beschuldigter ist (was aus den dargelegten Gründen nicht haltbar ist), darf eine Sicherstellung nur bei dringendem Tatverdacht erfolgen. In der Sicherstellung ist aber bloß von einem einfachen Tatverdacht die Rede. Die Sicherstellung ist daher nicht mit dem Redaktionsgeheimnis in Einklang zu bringen.

Dieses Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis der StA Klagenfurt ist verstörend. Wir verurteilen das Vorgehen und fordern das Justizministerium dringend auf, diese Missachtung der Pressefreiheit zu korrigieren.