Concordia Generalversammlung: Resolution zu SLAPPs

In ihrer Resolution vom 22. Juni 2022 fordert die Generalversammlung des Presseclub Concordia Maßnahmen gegen strategische Klagen gegen die öffentliche Beteiligung (SLAPPs).

Die wichtigste Voraussetzung für die Erfüllung des demokratischen Kernauftrags von Medien, die Herstellung von Öffentlichkeit, ist die Unabhängigkeit jedes und jeder einzelnen Journalist*in. Diese Unabhängigkeit kommt jedoch immer stärker in Bedrängnis.

Bereits in der Resolution der Generalversammlung des Jahres 2021 hat der Presseclub Concordia die Angriffe auf Journalisten und Journalistinnen und das Problem von Einschüchterungsklagen thematisiert und von Unternehmen und Politik eingemahnt, juristische Mittel nicht zur Einschränkung der Pressefreiheit zu missbrauchen.

Denn ein zunehmendes Problem sind Klagen und Klagsdrohungen, die (primär) nicht das Ziel verfolgen Ansprüche durchzusetzen, sondern durch rechtlichen Druck die freie Berichterstattung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren. Diese rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise, auch SLAPP („Strategic Lawsuit Against Public Participation“ oder „Strategische Klagen Gegen Öffentliche Beteiligung“) genannt, nimmt auch in Österreich zu. Das Problem liegt dabei weniger darin, am Ende eines langen Gerichtsprozesses zu einem richtigen Ergebnis zu kommen, als vielmehr in der Ressourcenbindung, den Belastungen und Chilling-Effekten, die mit Klagen, aber auch schon mit bloßen Klagsdrohungen gegen Journalist*innen und Medien, verbunden sind.

In Anlehnung an die Empfehlung der EU-Kommission vom 27.4.2022 zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) fordert die Generalversammlung des Presseclub Concordia daher in ihrer Resolution vom 22. Juni 2022:

„Das Österreichische Parlament soll die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen SLAPPs (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) vorsehen, wobei die demokratischen Werte und Grundrechte, einschließlich des Rechts auf ein unparteiisches Gericht und des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung, uneingeschränkt zu achten sind.“