Erste Einschätzung zum Informationsfreiheitsgesetz

23. Februar 2021

Jedermann hat gegenüber den Organen der Gesetzgebung, den Organen der Verwaltung samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen, den Organen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, dem Rechnungshof, den Landesrechnungshöfen, den Verwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, der Volksanwaltschaft und den von den Ländern für den Bereich der Landesverwaltung geschaffenen Einrichtungen mit gleichartigen Aufgaben wie die Volksanwaltschaft das Recht auf Zugang zu Informationen.

Wir freuen uns, dass der längst überfällige Schritt hin zu einem transparenten Staat nun konkrete Formen annimmt. Selbstverständlich wird sich der Presseclub Concordia, der sich bereits seit den Neunzigerjahren für Informationsfreiheit einsetzt, am Begutachtungsverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz beteiligen. Für unsere ausführliche Stellungnahme nehmen wir uns die gebührende Zeit, bei einer ersten Auseinandersetzung sind uns aus  journalistischer Perspektive vor allem die folgenden Punkte kritikwürdig erschienen:

  • Kein Beauftragter für Informationsfreiheit: Der Presseclub Concordia plädiert dringend für die Schaffung eines unabhängigen Informationsbeauftragten. Dieser könnte rasch entscheiden und würde Rechtssicherheit schaffen. Und zwar nicht nur für auskunftsuchende Bürger*innen und Journalist*innen, sondern auch für die Beamten, an die sich das Auskunftbegehren richtet.
  • Die Fristen sind zu lange: Laut Gesetzesentwurf sind Verzögerungen von bis zu acht Wochen für die Beantwortung von IFG-Anfragen zulässig. Das ist insbesondere im Bezug auf die journalistische Arbeit zu lange. Im Falle einer Nichtauskunft kann erst nach Ablauf dieser Frist das Verwaltungsgerichtshof angerufen werden, der für eine Entscheidung weitere zwei Monate Zeit hat. In umstrittenen Fällen müssen Journalist*innen also bis zu vier Monate auf die Beantwortung ihrer Anfrage warten.
  • Grenze von 100 000 Euro zu hoch: Auskünfte über Verträge sollen erst ab einen Gegenstandswert von 100 000 Euro erteilt werden müssen. Für uns ist diese Grenze zu hoch.