Endlich: Ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen

30. Oktober 2026

Was tun, wenn jemand Journalistinnen oder Journalisten klagt, nicht um Recht zu bekommen, sondern um sie zum Schweigen zu bringen? Wenn das eigentliche Ziel nicht ein Urteil ist, sondern Einschüchterung, hohe Anwaltskosten und jahrelange Verfahren?

Solche Einschüchterungsklagen heißen SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Sie sollen kritische Berichterstattung verhindern oder zumindest so teuer und mühsam machen, dass man es sich beim nächsten Mal zweimal überlegt.

Jetzt gibt es endlich einen österreichischen Gesetzentwurf gegen diese Praxis. Justizministerin Anna Sporrer und der Bundesregierung ist damit ein wichtiger Schritt zum Schutz der Pressefreiheit gelungen.

Die Concordia setzt sich seit Jahren dafür ein. Bereits 2021 haben wir in einer Resolution unserer Generalversammlung Maßnahmen gegen SLAPPs gefordert, seither haben wir auf politischer und juristischer Ebene an Lösungen mitgearbeitet. Umso mehr freuen wir uns, dass nun ein konkreter Entwurf vorliegt.

Was bringt das Gesetz? Ganz zentral: Die Schutzbestimmungen sollen nicht nur für grenzüberschreitende Verfahren, sondern auch für rein österreichische Fälle gelten. Gerichte sollen solche Klagen frühzeitig einstellen können. Das erspart Betroffenen im besten Fall Jahre vor Gericht, Kosten und Nerven. Vorgesehen sind außerdem ein verbesserter Kostenersatz und finanzielle Sanktionen gegen missbräuchlich Klagende.

Härtere Sanktionen wären zielführend. Wer mit Klagen einschüchtern will, soll dafür auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Der Entwurf begrenzt nun aber die Sanktionen auf das Dreifache des Streitwerts. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro wären das maximal 15.000 Euro. Das ist für finanzkräftige SLAPP-Kläger wohl keine große Abschreckung.

In einem früheren Entwurf waren Sanktionen bis zum 100fachen des Streitwerts vorgesehen, bei den angenommenen 5.000 Euro wären das 500.000 Euro. Das wäre aus unserer Sicht zielführender. Justizministerin Sporrer sagte dazu im Ö1-Mittagsjournal vom 22.10.: „Die Regelung mit dem dreifachen Streitwert geht jetzt einmal in Begutachtung. Wir werden sehen, wie die Stellungnahmen aussehen, ob es dann noch Änderungen geben kann in Bezug auf die Regierungsvorlage.”  Wir hoffen es und werden jedenfalls in unserer Stellungnahme höhere Sanktionen einfordern.

Verbesserungsbedarf sehen wir auch im Hinblick auf den Ersatz von Kosten, die bereits vor einem Verfahren entstehen. Denn oft beginnt die Einschüchterung lange vor der eigentlichen Klage.

Und noch eine Aufgabe bleibt für die Zukunft: Der Entwurf beschränkt sich auf Zivilverfahren. Auch wenn das von Beginn an klar war, wird es im nächsten Schritt auch gegen Einschüchterung durch strafrechtliche Privatanklagen Lösungen geben müssen.

Die Grundlage ist jetzt da. Wir werden im Rahmen der Begutachtung eine detaillierte Stellungnahme abgeben und freuen uns, wenn unsere Vorschläge aufgegriffen werden. Die Begutachtungsfrist endet am 10. November 2026.