Persönliche Angriffe auf Journalisten gefährden die Pressefreiheit
Journalistische Organisationen warnen: Persönliche Angriffe auf Journalisten gefährden die Pressefreiheit
Auf internationaler Ebene nimmt die Tendenz zu, einzelne JournalistInnen persönlich zu verunglimpfen, wenn PolitikerInnen mit dem Inhalt der Berichterstattung nicht einverstanden sind. Auch in Österreich haben vor allem die FPÖ als Oppositionspartei und ihr nahestehende Medien oftmals JournalistInnen pauschal als „Gesindel“ und Medien als „Lügenpresse“ abqualifiziert. Seit FPÖ-Politiker Teil der Bundesregierung sind, haben diese Angriffe auf unabhängige JournalistInnen drastisch zugenommen. Verschiedene Beispiele zeigen, dass Politiker ihre Macht und den Umstand, dass ihren Aussagen (auch in den sozialen Netzwerken) viel Aufmerksamkeit geschenkt wird, dazu nutzen, einzelne JournalistInnen herauszugreifen und gezielt zu diskreditieren.
Die journalistischen Organisationen FJUM Forum Journalismus und Medien, Österreichischer Presserat und Presseclub Concordia nehmen dies zum Anlass, die beteiligten Politiker und ihnen nahestehende Medien aufzufordern, diese Angriffe zu unterlassen.
Gemäß dem Ehrenkodex für die österreichische Presse, zu dem sich die genannten Organisationen und so gut wie alle professionellen Medien bekennen, sind die Freiheit in Berichterstattung und Kommentar, in Wort und Bild integrierender Bestandteil der Pressefreiheit.
Jede Art von Beeinflussungsversuchen ist unzulässig, sei es durch direkte Interventionen oder gar durch Pressionen. Solche liegen insbesondere vor, wenn einzelne JournalistInnen öffentlich angeprangert werden, ihnen ohne irgendeinen Anhaltspunkt Unprofessionalität, Lüge und andere verunglimpfende Eigenschaften unterstellt werden. Dasselbe gilt für persönliche Herabwürdigungen, wie die Bezeichnung „Hass-Hanna“, Aufrufe zum Cybermobbing wie etwa gegen Kollegin Collette M. Schmidt, Hasstiraden wie gegen Christa Zöchling oder Nina Horaczek und persönliche Hassattacken durch vermeintlich satirisch angelegte Fotomontagen wie gegen Armin Wolf.
Berechtigte Kritik ist zulässig, denn auch für JournalistInnen gelten Gesetze, Programmrichtlinien und der Ehrenkodex. Diese verpflichten unter anderem zu Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Recherche, dazu, Stellungnahmen einzuholen und falsche Darstellungen richtig zu stellen.
Für vermutete journalistische Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen sind Gerichte bzw. die Medienbehörde KommAustria zuständig, für vermutete Verletzungen der ethischen oder der Programm-Richtlinien gibt es den Presserat und den Beschwerdeausschuss beim ORF-Publikumsrat.
Alle persönlichen Angriffe dienen nicht der sachlichen Kritik und Auseinandersetzung mit journalistischer Arbeit; sie sind Angriffe auf die Pressefreiheit und versuchen unabhängigen Journalismus zu beeinflussen bzw. dessen Glaubwürdigkeit zu untergraben.