ÖVP-Zitierverbot: Ein Ablenkungsmanöver auf Kosten der freien Berichterstattung
25. Februar 2021
Die ÖVP hat ein Verbot der Veröffentlichung von Ermittlungsakten angekündigt und will das Zitieren aus Akten unter Strafe stellen. Wir lehnen ein solches Sprech- und Schreibverbot ganz klar ab. Es ist die Aufgabe von Journalisten und Journalistinnen ist, zu berichten. Und wenn solche Akte relevante Informationen enthalten, dann müssen sie natürlich zitiert werden dürfen. Das Mediengesetz und medienethische Standards geben die Grenzen der Berichterstattung vor, wie zum Beispiel der Persönlichkeitsschutz eine ist.
Aber wenn das öffentliche Interesse größer ist als persönliche Interessen, dann muss natürlich zitiert werden können. Ein solches Verbot wäre eine massive Behinderung vor allem des Enthüllungsjournalismus. Etliche Aufdeckungen von Missständen der letzten Jahre wären mit einem solchen Verbot nicht möglich gewesen. Man denke an den Fall des früheren Finanzministers Grasser. Wenn das Interesse der Öffentlichkeit größer ist als schutzwürdige Interessen von Betroffenen, dann muss im Sinne der Pressefreiheit entschieden werden.
Vor allem ist es aber problematisch, dass dieses Thema gerade jetzt, also eindeutig anlassbezogen auf den Tisch kommt. Das erweckt leider den Eindruck eines Ablenkungsmanövers auf Kosten der freien Berichterstattung. Angriffe auf die Pressefreiheit sind Angriffe auf die Demokratie, dessen müssen wir uns bewußt sein.