Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP) hat Optimierungspotenzial. Behindertenrat fordert Nachbesserung bei zahlreichen Punkten

  • Pressekonferenz

  • 20. Juni 2022, 11 Uhr

  • Österreichischer Behindertenrat

Mit dem Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) soll die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich bundesweit umgesetzt werden. Für den neuen NAP (2022 – 2030) wurden von den jeweils zuständigen Bundesministerien und -ländern in eigenen NAP-Teams Ziele, Indikatoren und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen zur Implementierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert. Der Österreichische Behindertenrat brachte zu den einzelnen Kapiteln Stellungsnahmen ein. Nach Abstimmung im Bundesbehindertenbeirat soll der NAP 2022 – 2030 noch vor dem Sommer im Ministerrat beschlossen werden und in Kraft treten.

Der Österreichische Behindertenrat zeigt den Handlungsbedarf am NAP-Entwurf auf und fordert Nachbesserungen bei zahlreichen Punkten.

Expert*innen mit und ohne Behinderungen am Podium:
Klaus Widl, Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat, Gründer und Präsident CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde
Dr. Hansjörg Hofer, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. Christine Steger, Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Martin Ladstätter, MA,d Präsidiumsmitglied Österreichischer Behindertenrat, Obmann BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Anmeldung:
Der Zoom-Link für die Online-Teilnahme wird Ihnen nach Anmeldung zeitgerecht zugeschickt.

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Kerstin Huber-Eibl