Des Innenministers Wunsch nach gezielter Desinformation

Des Innenministers Wunsch nach gezielter Desinformation

Concordia-Präsident Koller hält die „Empfehlungen“ des Innenministeriums-Sprecher „für unerträglich“.

Die jüngsten „Empfehlungen“ des Sprechers des Innenministeriums und die definitive Absage an ein Informationsfreiheitsgesetz zeigen einmal mehr, dass die Bundesregierung wenig Interesse an einer sachlichen Information der Öffentlichkeit hat. Im Gegenteil – es wird geradezu gezielte Desinformation empfohlen. „Eine solche Anweisung, wie sie aus dem Innenministerium kam, ist unerträglich. Wir Journalisten haben die Aufgabe, die Öffentlichkeit sachlich und genau zu informieren. Das ist unmöglich, wenn kritische Journalisten von den Informationen abgeschnitten werden“, kritisiert Concordia Präsident Andreas Koller.

Der Hinweis in einem Mail des Pressesprechers von Innenminister Kickl, bei der Information der Öffentlichkeit nicht alle Medien gleich zu behandeln, sondern jene zu bevorzugen, die Kickl-freundlich berichten, zeigt ein sehr eigennütziges Verständnis von Medien- und Informationsfreiheit. „Das Innenministerium arbeitet mit Steuergeldern und ist daher auch zur Information der Steuerzahler verpflichtet. Der Minister hat einfach nicht das Recht, solche Wünsche zu äußern und kann sich auch nicht aussuchen, mit wem er kommuniziert“,  mahnt Präsident Koller. „Man fragt sich schon, ob Herr Kickl überhaupt verstanden hat, wie Demokratie, wie Medienfreiheit funktioniert?“

Kurz muss konsequenter für Medienfreiheit eintreten

Die Mahnung von Bundeskanzler Kurz, es dürfe keine Einschränkung in der Information an Medien geben, sei zwar erfreulich, aber „nur die halbe Miete“, sagt Koller:  „Der der Bundeskanzler ist aufgerufen, ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen und das Amtsgeheimnis abzuschaffen; das wäre mindestens so wichtig wie seine Stellungnahme gegen die Vorgänge im Kickl-Ressort.“

Die Anweisung, bestimmte Straftaten, vor allem in der Öffentlichkeit begangene Sexualdelikte, besonders hervorzuheben, könnte zu einer gezielten Desinformation der Öffentlichkeit führen, warnt Koller. 90 Prozent der Sexualstraftaten werden im privaten Umfeld der Opfer begangen. Da über diese aufgrund von Persönlichkeitsrechten nur eingeschränkt  berichtet werden darf, führte die Empfehlung aus dem BMI an die Landespolizeidirektionen bzw. deren Pressestellen, in der Öffentlichkeit begangene Straftaten an nicht miteinander bekannten Personen stärker in den Blickpunkt zur rücken, zu einer Verzerrung der Wahrnehmung und zu einer mit nichts zu rechtfertigenden Manipulation.

Die Empfehlung, auf jeden Fall immer das Herkunftsland und den Asylstatus von verdächtigen Personen zu nennen, könne zur gezielten Manipulation und zur Verstärkung von Vorurteilen führen. Koller rät, sich an die Empfehlung des Österreichischen Presserates zu halten. Demnach sollen Journalisten und Journalistinnen in jedem Fall abwägen, ob die Nennung der Herkunft eines (mutmaßlich) straffällig gewordenen Ausländers/Asylwerbers/Migrantenfür das Verständnis der Medienkonsumentinnen erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang weist der Presseclub Concordia noch einmal auf die jüngste Grundsatzerklärung des Presserates hin, in der die Journalistinnen und Journalisten zum sorgfältigen Re-Check und „tiefergehenden Recherchen“ von Regierungsinformationen ermahnt werden. Diese seien „nicht immer ausgewogen und sollten von den Medien nur nach eingehender Recherche und Überprüfung übernommen werden“, heißt es dazu vom Presserat.

 

Koller im Ö1 Interview