Gegen Angriffe: Schutz und Sicherheit für Journalist*innen

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Angriffe auf Journalist*innen sind Angriffe auf die Pressefreiheit. Sie haben – vor allem online – ein untragbares Ausmaß erreicht. Der Presseclub Concordia hat daher ein Positionspapier mit Vorschlägen und Forderungen zum Thema erarbeitet.

2. März 2020

Die Bedrohung von Journalist*innen ist massiv gestiegen. Online-Angriffe, allgemein unter dem Terminus „Hass im Netz“ diskutiert, sind nur der Anfang. Journalist*innen werden beschimpft, ihre Adressen ausgeforscht und veröffentlicht („Doxing“), sie werden vor ihren Wohnungen abgepasst und persönlich bedroht. In besonderem Ausmaß betroffen sind Frauen, die oft mit sexistischen Herabwürdigungen und Vergewaltigungsdrohungen konfrontiert werden.

Angriffe auf Journalist*innen sind mehr als Angriffe auf Einzelne. Sie bedeuten eine unmittelbare Einschränkung der Berufsausübung. Und sie bedrohen damit die Pressefreiheit. Eine mögliche Selbstbeschränkung (“Chilling effect“) hat bei der Berufsgruppe der Journalist*innen eine demokratiepolitisch fatale Wirkung. “Es ist alarmierend und inakzeptabel, dass Journalisten und andere Medienakteure in Europa zunehmend bedroht, schikaniert, überwacht, eingeschüchtert, willkürlich ihrer Freiheit beraubt, körperlich angegriffen oder sogar getötet werden”, leitet deshalb auch der Europarat die Empfehlung zum Schutz von Journalisten ein.

Zum Schutz der Pressefreiheit bedarf es entschlossener Reaktionen. Politik, Unternehmen und Zivilgesellschaft müssen auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen gegen Angriffe auf Journalist*innen ergreifen und dürfen diese nicht als Normalität akzeptieren. Medienunternehmen müssen sich zur zentralen Aufgabe machen, ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachzukommen und Journalist*innen vor Angriffen und Hass im Netz zu schützen.

Der Presseclub Concordia hält es daher für notwendig, die im Regierungsübereinkommen angekündigten Initiativen zum “Schutz vor Gewalt und Hass im Netz” um spezifische Maßnahmen zu Sicherheit und Schutz von Journalist*innen, und zwar online (“Hass im Netz”) ebenso wie offline, zu ergänzen:

Rechtliche Unterstützung zum Schutz von Journalist*innen

  • Einrichtung einer Beratungsstelle und eines Rechtshilfefonds bei einer unabhängigen Institution wie dem Presseclub Concordia zur rechtlichen (Erst-)Beratung von Journalist*innen und entsprechende finanzielle Dotierung für Administration, inhaltliche Betreuung, Deckung der juristischen Beratungskosten und zur Durchführung von Musterprozessen.
  • Monitoring neuer Problemstellungen, Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen und Umsetzung von Maßnahmen und Schulungen zur Bewusstseinsbildung durch eine solche Beratungsstelle.

Sensibilisierung von Justiz und Behörden

  • Verbindliche Empfehlungen und Ausbildungsprogramme für alle staatlichen Behörden, um Sensibilisierung für die Problematik und für den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Gewaltdrohungen im Internet, direkten Angriffen auf Journalist*innen und der Einschränkung der Pressefreiheit zu schaffen. Ziel ist, dass Ansprechpersonen insbesondere bei der Polizei und bei Gerichten die Problematik und akuten Handlungsbedarf erkennen.
  • Ausbau der Stellen für Sonderstaatsanwälte, die gegen Hass im Netz vorgehen, mit entsprechender Personalausstattung.
  • Besserer Schutz der Presse durch die Polizei bei der Berichterstattung, z. B. bei Demonstrationen und Veranstaltungen.

Effizienterer Opferschutz

  • Schaffung einer Möglichkeit zur sofortigen Löschung von rechtswidrigen Postings durch die Einrichtung einer Meldestelle mit Trusted-Flagger-Status (Einstufung durch Plattformbetreiber als „besonders vertrauenswürdig“), bei der Journalist*innen schnell und einfach Angriffe melden können.
  • Die Möglichkeit zur schnellen Sperrung/Löschung von Accounts, von denen Hasskriminalität ausgeht.
  • Die Verpflichtung zur Einrichtung direkter Ansprechpersonen bei den Plattform-Betreibern.

Das Positionspapier als PDF

Das Anliegen wird unterstützt von:

APA - Austria Presseagentur