100 Jahre Journalistengesetz
Am 11. Februar 1920 trat das Journalistengesetz in Kraft. Es enthält arbeitsrechtliche Bestimmungen für alle hauptberuflich „mit der Verfassung des Textes oder mit der Zeichnung von Bildern betrauten Mitarbeiter einer Zeitungsunternehmung“.
Edmund Wengraf, 14. Concordia Präsident, war damals federführend am Gesetzesentwurf beteiligt. Revolutionär am JournG waren die Verpflichtung zur Altersversorgung der Redakteure und die Schutzbestimmungen im Fall eines Besitz- oder politischen Richtungswechsels der Zeitung. Unter diesem Link sind der Originaltext des Gesetzes von 1920 und die stenographischen Protokolle der Konstituierenden Nationalversammlung abrufbar.
In der Februar-Ausgabe des Branchenmagazins „Der Österreichische Journalist“ erscheint ein Beitrag über die Entstehung und Geschichte des Journalistengesetzes – und über die Rolle der Concordia.