Stellungnahme des Presseclub Concordia zum SVN-Gesetz

Am 23. Mai endete die Begutachtungsfrist für das „Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz“. Dazu wurden zahlreiche Stellungnahmen eingereicht, darunter auch unsere:

„Mit dem vorliegenden Entwurf für das SVN-Gesetz verfolgt der Gesetzgeber die Absicht, die Verfolgung von Rechtsansprüchen im Falle rechtswidriger Postings zu erleichtern und den „respektvollen Umgang der Poster in online-Foren miteinander“ zu fördern. Der Entwurf ist aus Sicht des Presseclub Concordia allerdings wenig geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Besonders bedenklich ist, dass sich einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sogar nachteilig auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienvielfalt in Österreich auswirken könnten. Insbesondere sind aus Perspektive des Presseclub Concordia folgende Aspekte hervorzuheben:

Wir teilen von Experten geäußerte Bedenken, dass eine VorabRegistrierungspflicht von Usern das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berührt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Gefahr des sogenannten „Chilling Effects“, der Menschen auch indirekt von der Teilhabe am öffentlichen Diskurs abhalten oder gar abschrecken könnte. Die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen können zu einem solchen „Chilling Effect“ und damit zu einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung führen.

Als problematisch erachten wir weiters, dass die Entscheidung über die potenzielle Rechtswidrigkeit von Inhalten verstärkt an die Dienstebetreiber ausgelagert wird.

Und schließlich sind negative Folgen für die österreichische Medienbranche zu befürchten. Der Aufbau starker Community-Modelle ist in Österreich angesichts noch geringer Zahlungsbereitschaft der User ein wichtiges Geschäftsmodell für unabhängige Qualitätsmedien. Ein Eingriff des Gesetzgebers in solche Geschäftsmodelle, die Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen und die möglichen hohen Strafen bergen die Gefahr, die Position und Innovationskraft nationaler Medienmarken weiter zu schwächen.“ (22. 5. 2019)