Statement zur Ablehnung unserer Beschwerde durch den VfGH
Am 14. Oktober 2024 hat der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Concordia abgelehnt, mit der wir eine Überprüfung der Bestellung von ORF-Publikumsräten durch die KommAustria erreichen wollten.
Unbestritten ist: Das BVG-Rundfunk verlangt, dass der Gesetzgeber die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet. Der Sicherung dieser Unabhängigkeit dienen, wie der VfGH in seiner Gremien-Entscheidung (5.10.2023) festgehalten hat, z.B. Unvereinbarkeitsregeln.
Ob die Einhaltung dieser Regeln bei der Bestellung von Publikumsräten durch die Bundesministerin überprüft werden kann, bleibt ungeklärt. Der Allgemeinheit bleibt dieser Weg durch eine Popularbeschwerde nach dem heutigen Beschluss des VfGH verschlossen. Dies kommt vor dem Hintergrund, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Allgemeinheit dient und von dieser finanziert und kontrolliert wird, überraschend.
Die rechtlichen Bedenken gegen die gegenständliche Bestellung von Publikumsräten durch die Bundesministerin bestehen weiter. Der Presseclub Concordia wird sich nun an den VwGH wenden, das BVwG hat die Revision an den VwGH für zulässig erklärt, weil es noch keine Rechtsprechung zu den gegenständlich anzuwendenden Bestimmungen gibt.