Medienpolitisches Update zur Informationsfreiheit

Beim ClubTalk am 12. März ging um ein Herzensanliegen der Concordia: das Recht auf Information.

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Österreich ist (gemeinsam mit Palau) Schlusslicht wenn es um das Recht auf Informationen von öffentlichen Institutionen geht. Der Presseclub Concordia setzt sich für ein modernes Informationsfreiheitsgesetz und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein.

Concordia Präsident Andreas Koller diskutierte beim Medienpolitischen Update mit seinen Gästen Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit und Florian Skrabal von Dossier den Status Quo im internationalen Vergleich.

Informationsfreiheit bezeichnet das Grundrecht auf Zugang zu Informationen, über die staatliche Stellen verfügen, inklusive Einsicht in Dokumente der Verwaltung. Für Journalistinnen ist es besonders wichtig, schnell und ohne Umwege zu staatlichen Informationen kommen, um ihre Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung und Politik wahrzunehmen. Durch Informationsfreiheit lassen sich Korruption und Steuergeldverschwendung einschränken und vermeiden und öffentliche Debatten können auf Basis vorhandener Daten und Fakten geführt werden.

Österreich ist das einzige EU-Mitgliedsland ohne Informationsfreiheitsgesetz, das eben dieses Recht auf Auskunft garantiert. Ganz im Gegenteil, das Amtsgeheimnis ist bei uns nach wie vor im Verfassungsrang, wiederum ein EU-Alleinstellungsmerkmal. Auf dieses 100 Jahre alte rechtliche Relikt berufen sich öffentliche Stellen gerne, um Anfragen von Journalisten und Bürgerinnen abzuweisen.

Was haben wir?

Die jetzige Situation ist untragbar, da sind sich Huter und Skrabal einig. Es gibt zwar ein Auskunftspflichtgesetz:  Behörden müssen binnen 8 Wochen auf mündliche oder schriftliche Anfragen Auskunft geben. Allerdings werden viele dieser Anfragen unter Berufung auf die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht oder den Schutz der Privatsphäre abgelehnt. Ein Recht für Journalistinnen und Bürgerinnen auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Hand – etwa Studien, Verträgen, Stellungnahmen oder Datensätzen – fehlt. Ein Anlauf der SPÖ-ÖVP Koalition, ein schwaches Informationsfreiheitsgesetz und die notwendige Verfassungsänderung zu beschließen, scheiterte im Sommer 2018 wegen mangelndem politischen Willen der Regierungsparteien im Parlament; Anträge von NEOS und Grünen für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes wurden ignoriert und vertagt. Und obwohl Sebastian Kurz schon 2013 unter dem Motto „Gläserner Staat statt gläserner Bürger“ ein Transparenzgesetz forderte, tritt er als Bundeskanzler nicht für dieses Anliegen ein. Zuletzt brachte der Abgeordnete Alfred Noll von der Liste Jetzt einen Initiativantrag mit einem Gesetzesentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in Parlament ein.

Skrabal ist der Meinung, dass nicht nur auf Seiten des Gesetzgebers, sondern auch im Journalismus selbst Aufholbedarf besteht: Das Bewusstsein, dass es ein Recht auf Informationen gibt, scheint sich in vielen österreichischen Redaktionen immer noch nicht wirklich durchgesetzt zu haben – und auch nicht ausreichend Kenntnis, wie dieses Recht angewendet, eingefordert und durchgesetzt werden kann.

Was brauchen wir?

„Überall wo Steuergeld drin ist, sollen Informationen offen gelegt werden“, sagt Florian Skrabal. Sofern keine ausreichenden Geheimhaltungsgründe, etwa der Schutz der nationalen Sicherheit oder der Datenschutz, dagegen sprechen, sollen Behörden sämtliche Informationen von öffentlichem Interesse, wie etwa Studien, Auftragsvergaben und Gutachten veröffentlichen.

Huter nennt das „Hamburger Modell“ eines Transparenzgesetzes als ein Vorbild. Zu diesem zählt neben der proaktiven Veröffentlichungspflicht von Informationen die Schaffung eines zentralen Informationsregisters und die Einrichtung eines unabhängigen Informationsbeauftragten, der sowohl Bürger als auch Behörden in Sachen Transparenz berät.

Was können wir tun?

Druck erzeugen! Die Informationsfreiheit ist für Skrabal das einzige Anliegen, für das sich auch Journalisten aktivistisch einsetzen können und sollen, da sie eine Grundvoraussetzung für unabhängigen Journalismus ist.

Huter verweist auf die FOI-Plattform FragDenStaat.at, die Journalistinnen und Bürgerinnen beim Stellen von Anfragen nach den geltenden Auskunftspflichtgesetzen unterstützt. Wenn Anfragen von Behörden mit zweifelhafter Begründung abgelehnt werden, empfiehlt Huter, einen Bescheid anzufordern.

In einem nächsten Schritt kann Beschwerde eingelegt werden, um den Fall vom Verwaltungsgericht klären zu lassen. Das Forum Informationsfreiheit konnte auf diesem Weg schon einige Siege im Namen der Transparenz verbuchen. Je mehr Fälle vor Gericht angefochten werden, desto schneller ändere sich die Judikatur und damit auch die vom Amtsgeheimnis geprägte Verwaltungskultur, hofft Mathias Huter.

Wichtig ist auch, das von Politikern oft angeführte Gegenargument, dass Informationsfreiheit zu massiven Einschnitten des Schutzes der Privatsphäre führen würde, als das zu bezeichnen, was es ist: falsch.

Der Presseclub Concordia wird sich weiterhin für einen transparenten Staat einsetzen. Denn eine Einschränkung der Informationsfreiheit bedeutet eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Zu diesem Schluss kam übrigens auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil gegen Österreich. Doch Grund- und Menschenrechte lassen sich zum Glück nicht nur einschränken, sondern auch erweitern.