Unsere Sachverhaltsdarstellung zu ServusTV an die KommAustria
Seit einiger Zeit erhalten wir regelmäßig und in wachsendem Ausmaß Hinweise und Beschwerden unserer Mitglieder über die Berichterstattung von Servus TV zur Covid-19-Pandemie. Dabei geht es sowohl um systemische Mängel im Gesamtprogramm, konkret aber um die Sendung “Der Wegscheider“. Da Fernsehsender nicht in den Zuständigkeitsbereich des Presserates fallen, wenden wir uns mit diesen Bedenken an die Regulierungsbehörde KommAustria mit der Anregung einer amtswegigen Prüfung des Senders.
Fernsehprogramme haben nämlich gemäß „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“ (AMD-G) den Grundsätzen der Objektivität und Meinungsvielfalt zu entsprechen. Informationsprogramme müssen zudem den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen. Dabei verlangt es die journalistische Sorgfalt, die verbreitete Information auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Bei der wöchentlichen Sendung “Der Wegscheider” liegen unserer Ansicht nach, vor allem durch falsche oder irreführende Äußerungen, einseitige und unsachliche Ausführungen und durch unzulässige Eingriffe in die Rechtssphäre von Dritten, wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen des AMD-G, insbesondere gegen § 41 Abs. 1 und Abs. 5, vor.
Kommentare spiegeln zwar, im Gegensatz zur Berichterstattung, persönliche Ansichten wider und genießen völlig zurecht einen besonders breiten Schutz durch die Meinungsfreiheit. Zuspitzungen und harte Wertungen sind dabei selbstverständlich zulässig. Aber im Rundfunk müssen auch Kommentare auf Tatsachen beruhen und nachvollziehbar begründet sein. Umso mehr, wenn sie so angriffig formuliert sind wie im vorliegenden Fall. Diese Faktenbasis ist bei „Der Wegscheider” leider oft nicht vorhanden, wie wir in unserer Stellungnahme an verschiedenen Beispielen aufzeigen.