Rechtsdienst-Konferenz 2024: Was ist Journalismus?

  • Konferenz

  • 7. November 2024, 15 bis 18 Uhr

  • Rechtsdienst Journalismus, Presseclub Concordia

Im Zeitalter der redaktionellen Gesellschaft haben sich Form und Zahl der Massenmedien sprunghaft vervielfacht. Von Rundfunkkanälen oder gedruckten Publikationen über Blogs, Podcasts oder multimediale Angebote im Netz bis zu einfachen Social-Media Kanälen – alles ist Massenmedium, aber nicht alles ist Journalismus.

Die Idee von Journalismus ist geprägt durch seine öffentliche Aufgabe – die Herstellung von Öffentlichkeit im Dienst der Demokratie. Zur Sicherung dieser Aufgabe garantiert Artikel 10 der EMRK die sogenannte Medienfreiheit. Diese schützt die journalistische Arbeit, soll seriöse, verlässliche, zeitnahe Information als Grundlage des demokratischen Diskurses ermöglichen und schlägt sich etwa nieder im Redaktionsgeheimnis, in mediengesetzlicher Haftungsminderung, in besonderer Informationsfreiheit, in Daten-schutzerleichterungen oder im Zugang zu Ereignissen mit bloßer Medienöffentlichkeit.

Der Begriff Journalismus findet sich in der heimischen Rechtsordnung zwar vereinzelt, zuletzt etwa im Qualitätsjournalismus-Förderungsgesetz. Eine Definition, was Journalismus denn nun ausmacht, bleibt der Gesetzgeber jedoch schuldig. Während der EGMR in Fragen der Medienfreiheit einen funktionalen Journalismusbegriff pflegt, verfolgt der österreichische Gesetzgeber ein wenig konsistentes Konzept, das in traditioneller Weise an die Eigenschaften von Medienunternehmen und Medienmitarbeitern anknüpft. Diese Herangehensweise scheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sich dynamisch verändernden Medienlandschaft zunehmend problematisch: Die Zahl der freien Journalist:innen steigt, neue Organisationsformen und Verbreitungswege für Journalismus gewinnen an Relevanz, klassische Medienunternehmen stehen unter Druck. Dazu kommt, dass nicht jedes Medienunternehmen schon Kraft seiner Organisationsform automatisch die öffentliche, demokratische Aufgabe erfüllt.

Die Frage, was Journalismus denn nun ausmacht, gewinnt vor diesem Hintergrund zunehmend an Bedeutung. Sind freie Journalist:innen nur Public-Watchdogs zweiter Klasse? Wann wird Content zu Journalismus? Wie unterscheidet er sich von Propaganda, wie von PR? Wie sind Parteimedien einzuordnen, wie Corporate Publishing? Wo beginnt Aktivismus? Ist eine objektive Definition von Journalismus überhaupt möglich, wie kann sie aussehen? Wer darf entscheiden was Journalismus ist und was nicht?

Die Rechtsdienstkonferenz 2024 nähert sich dem Problem aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive und stellt die gleichermaßen simple wie schwierige Frage: Was ist Journalismus?

Mit Beiträgen von:
Nikolaus Forgó
Martin Kotynek
Hans Peter Lehofer
Klaus Meier
Edith Meinhart
Paul Pichler
Walter Strobl
Katharina Zwins

Anmeldung:
Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei, die Anmeldung verpflichtend:
Per Mail:
Per Google Formular: https://forms.gle/uNosuUgDPbDmWpFB6

Der Rechtsdienst Journalismus wird gefördert mit Mitteln der VGR und der Literar-Mechana.