Popularbeschwerde zur Sicherung der Unabhängigkeit des ORF
Bis 7. Juni sammeln wir Unterstützungserklärungen, um die Rechtmäßigkeit der Besetzung von ORF-Stiftungsrat und Publikumsrat von der KommAustria prüfen zu lassen
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine zentrale Stütze europäischer Demokratien – solange er unabhängig ist.
In Österreich garantiert das BVG-Rundfunk im Zusammenspiel mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Rundfunkfreiheit mit klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Unabhängigkeit gegenüber staatlichem Einfluss. Allein, die einfachgesetzliche Umsetzung wird diesen Vorgaben nicht gerecht. Vor allem die Zusammensetzung der Aufsichtsorgane Stiftungsrat und Publikumsrat, die mehrheitlich von den Regierungsparteien bestimmt wird, bietet eine strukturelle Einfallspforte für politischen Einfluss.
Zur Stärkung und Sicherung der Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks erhebt der Presseclub Concordia daher bei der Regulierungsbehörde KommAustria eine Popularbeschwerde. Um diese geltend zu machen, sind wir auf die Unterstützung von mindestens 120 Rundfunkteilnehmer*innen angewiesen, also Personen, die Rundfunkgebühren (GIS) zahlen, davon befreit sind, oder mit einer zahlenden oder befreiten Person zusammen im Haushalt leben.
Das Formular zur Unterstützung der Popularbeschwerde finden Sie hier:
Die vollständige Popularbeschwerde finden Sie hier