Neue Popularbeschwerde zur Sicherung der ORF-Unabhängigkeit bei KommAustria eingereicht

Die ORF-Gremien Stiftungsrat und Publikumsrat wurden auch 2025 rechtswidrig zusammengestellt – Es ist höchste Zeit zur Sicherung der Unabhängigkeit des ORF. Die Concordia hat deshalb gemeinsam mit über 160 Unterstützer:innen erneut eine Popularbeschwerde bei der Medienbehörde KommAustria eingereicht.

16. Juli 2025

Neue Regierung, neue Regeln zur Bestellung und Zusammensetzung der ORF-Gremien, das alte Problem der parteipolitischen Abhängigkeit: Publikumsrat und Stiftungsrat konstituierten sich im Juni neu, doch auch diesmal ging es nicht mit rechten Dingen zu. Bei zumindest zwei von der Regierung bestellten Publikumsräten lagen klare Unvereinbarkeiten vor – sie hätten also nicht ernannt werden dürfen. Diese Unvereinbarkeitsregeln sind zentrale Bestimmungen zur Sicherung der Unabhängigkeit, wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom Oktober 2023 ausdrücklich festgehalten hat.

Die betreffenden Personen sind zwar inzwischen aus dem Gremium ausgeschieden, hatten jedoch zuvor an der Bestellung von neun Stiftungsräten mitgewirkt. Da diese Personen wiederum an Beschlüssen des Stiftungsrates teilnahmen, sind auch diese Beschlüsse rechtswidrig – dazu zählt die Ernennung des Stiftungsratsvorsitzenden.

Die gröbliche Missachtung der verfassungsrechtlich gebotenen und einfachgesetzlich vorgeschriebenen Unvereinbarkeitsbestimmungen ist nicht unwidersprochen hinzunehmen. Damit haben wir Grund genug  für eine neue Popularbeschwerde an die Medienregulierungsbehörde KommAustria, die wir am 16. Juli 2025 gemeinsam mit über 160 Unterstützungserklärungen einreichten.

Die vollständige Popularbeschwerde finden Sie hier