Beantragen Sie hier Ihre Mitgliedschaft
Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, füllen Sie das folgende Formular bitte vollständig aus. Sobald wir ihren Antrag erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung via E-Mail. Über die endgültige Aufnahme und Form der Mitgliedschaft entscheidet unser Vorstand bei seiner nächsten Sitzung (siehe Vereinsstatuten).
Felder mit * sind verpflichtend auszufüllen.
Wir gehen sorgsam mit Ihren Daten um
4.1.1. Ordentliche Mitglieder können physische Personen werden, die entweder erwiesenermaßen hauptberuflich angestellt oder freiberuflich als Journalistinnen/Journalisten tätig sind oder als freie Schriftstellerinnen/Schriftsteller mindestens ein Buch in einem renommierten Verlag veröffentlicht haben. Sachbuchautoren/-autorinnen sowie Autoren/Autorinnen aus dem Bereich Wissenschaft können dann ordentliche Mitglieder werden, wenn sie in für den Vereinszweck relevanten Fachgebieten (wie zum Beispiel Medien-, Kommunikations-, Politik-, Rechts-, Geschichts-, Gesellschaftswissenschaften) wissenschaftlich oder populärwissenschaftlich publizieren oder in anderen Fachgebieten vermittelnd für eine breite Öffentlichkeit in renommierten Verlagen Sachbücher publizieren.
4.1.2. Assoziierte Mitglieder können physische Personen werden, die publizistisch tätig sind bzw. der publizistischen Arbeit verbunden sind. Das sind zum Beispiel nebenberufliche Journalisten/Journalistinnen, Blogger/Bloggerinnen und „Citizen Journalists”, Publizisten/Publizistinnen im Corporate Publishing, Pressesprecher und Pressesprecherinnen, Sprecher/Sprecherinnen öffentlicher Stellen, Institutionen, Vereine oder Botschaften. Weiters können Personen, die in der Aus- und Weiterbildung von Journalisten und Journalistinnen tätig sind und Studierende facheinschlägiger Ausbildungen, die erste Publikationen vorweisen können, assoziierte Mitglieder werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Einhaltung professioneller publizistischer Grundsätze und das Bekenntnis zu den Vereinszwecken und zum Gelöbnis der Concordia in Wort und Tat.
4.1.3. Als fördernde Mitglieder können sowohl physische als auch juristische Personen aufgenommen werden, die sich auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Literatur oder des öffentlichen Lebens ausgezeichnet haben, oder die Interessen des Vereins in hervorragender Weise ideell oder materiell fördern.