Das Informationsfreiheitsgesetz aus der Sicht von Journalist*innen
Die wesentlichen Mängel sind aus Sicht von Presseclub Concordia und der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, die zahlreichen Ausnahmen und zu lange Fristen. Zustimmung zur Stellungnahme ist bis 19.4. möglich.
Wien, 14. April 2021
Der Presseclub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure begrüßen ausdrücklich die Absicht, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden und das Amtsgeheimnis abzuschaffen. Um ihre demokratiepolitsch wichtige Rolle zu erfüllen, brauchen Journalistinnen und Journalisten nämlich einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zu amtlichen Informationen. Ein zeitgemäßes Informationsfreiheitsgesetz ist daher ein zentraler Beitrag zu unabhängiger journalistischer Arbeit.
Wenn „staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht werden soll“, wie in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf formuliert wird, müssen aber noch einige Hürden beseitigt werden. Die für die journalistische Arbeit wesentlichen und daher zu behebenden Mängel am vorliegenden Entwurf sind aus Sicht der beiden Journalistenvereinigungen:
- das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, also einer behördlichen Stelle, die Antragsteller und Behörden berät, im Konfliktfall entscheidet und die den Paradigmenwechsel von Amtsverschwiegenheit hin zu Transparenz mit Forschung, Schulungen und Informationsarbeit begleitet
- zu viele und zu ungenau definierte Ausnahmen für die Informationsweitergabe
- zu lange Fristen und zu geringe Konsequenzen bei Nichtbeantwortung von Anfragen
- die mit 100.000 Euro zu hohe Grenze für die Veröffentlichungspflicht von Verträgen
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier
Bis 19. April ist es möglich, die Stellungnahme über die „elektronische Zustimmung“ auf der Parlamentswebsite zu unterstützen