Klagsfonds Journalismus

Eine Kooperation von DATUM Stiftung & Presseclub Concordia

EINSCHÜCHTERUNG VON JOURNALIST*INNEN DURCH SLAPPs
Journalismus steht unter Druck – immer stärker auch unter rechtlichem. Das Phänomen rechtsmissbräuchlicher Einschüchterungsklagen, bekannt unter der Bezeichnung SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation), wird seit einigen Jahren auch hierzulande zunehmend zum Problem.
Diese Praktiken haben zum Ziel, kritische Berichterstattung zu verhindern oder zu sanktionieren. Durch Klagsfluten, verfahrensverzögernde Prozesstaktiken oder unverhältnismäßig hohe, oft existenzbedrohende Geldforderungen werden Journalist*innen unter massiven psychischen, emotionalen und finanziellen Druck gesetzt. Aufgrund der hohen Kosten hat dabei schon eine bloße Klagsdrohung enormes Einschüchterungspotential. Auf Klägerseite erwünschte Nebenwirkung: Eine abschreckende Wirkung für jede weitere Kritik am Kläger, der sogenannte Chilling-Effekt.

DER KLAGSFONDS JOURNALISMUS – EIN SCHUTZSCHIRM GEGEN SLAPPs
Um diesem Problem zu begegnen, wird nun in einer Kooperation der DATUM Stiftung mit dem Presseclub Concordia der Klagsfonds Journalismus eingerichtet, der sich als Schutzschirm für den freien Journalismus versteht und finanzielle wie juristische Unterstützung gegen rechtsmissbräuchliche Einschüchterungspraktiken bietet.
Im Rahmen der Kooperation übernimmt die DATUM STIFTUNG die finanzielle Ausstattung des Fonds. Der Rechtsdienst Journalismus des Presseclub Concordia dient als Anlaufstelle und begleitet die Journalist*innen mit rechtlicher Expertise.

WER WIRD UNTERSTÜTZT?
Unterstützt werden Freie Journalist*innen, kleine journalistische Medienunternehmen und -projekte, die durch rechtsmissbräuchliche Einschüchterungsklagen und Klags-drohungen existentiell gefährdet sind und nicht über ausreichende Ressourcen zur Verteidigung verfügen. Umfasst sind zivil, medien- und strafrechtliche Fälle, ausdrücklich ausgenommen sind arbeitsrechtliche Causen.

WIE WIRD UNTERSTÜTZT?
Die Betroffenen werden rechtlich begleitet und finanziell unterstützt. Die finanzielle Unterstützung beinhaltet die notwendigen Kosten für eine zweckentsprechende rechtliche Vertretung sowie allfällige eigene Gerichtskosten. Ausdrücklich nicht beinhaltet sind allfällige Strafen, Schadenersatzleistungen und zu ersetzende gegnerische Prozess- und Anwaltskosten.

ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Die Entscheidung ob, inwieweit und allenfalls in welcher Höhe eine Unterstützung erfolgt, wird mit einfacher Mehrheit von einem dreiköpfigen Gremium getroffen, das von DATUM-Stiftung und Presseclub Concordia einvernehmlich bestellt wird. Als Entscheidungshilfe gibt der Rechtsdienst Journalismus vorab eine Empfehlung ab.
Grundlage für die Entscheidung im Einzelfall sind insbesondere die nachfolgenden Kriterien, die im Sinne eines beweglichen Systems durch Zusammenschau aller Aspekte zur Anwendung kommen:

• Stellt die betreffende Berichterstattung einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse dar?
• Handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Einschüchterung?
• Entspricht die betroffene Berichterstattung den anerkannten Standards der journalistischen Praxis?
• Wie sind die Erfolgsaussichten, im Rechtsstreit zu obsiegen?
• Kann der Fall zu einem Chilling-Effect führen?
• Geht es in dem Fall um Rechtsfragen, deren Klärung für die freie Berichterstattung von grundlegender Bedeutung sind?
• Gibt es anderweitige Unterstützung?
• Gibt es auf Seiten des betroffenen Journalisten, Medienunternehmens, Projekts eine Anerkennung der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats (inkl. Verpflichtung zur Veröffentlichung von Entscheidungen) bzw. eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Ehrenkodex des Presserats?